Bitte beachten Sie die Bewerbungsvoraussetzungen

für Klassenlehrer/innen
an Waldorf-Förderschulen


Auch wenn Sie noch keine grundständige oder berufsbegleitende Ausbildung zum Klassenlehrer / zur Klassenlehrerin an Waldorf-Förderschulen abgeschlossen haben, können Sie sich auf diese Stelle bewerben.
In diesem Fall prüfen Sie bitte vor einer Bewerbung die Ausbildungsvoraussetzungen. Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können wir Ihre Bewerbung berücksichtigen.
Bewerbungsvoraussetzungen sind i. d. R. mindestens
  • eine Erste Staatsprüfung für das Lehramt für Sonderpädagogik
  • eine als Erste Staatsprüfung anerkannte Hochschulabschlussprüfung oder
  • eine Hochschulabschlussprüfung in einem Fach, das ein Unterrichtsfach unserer Schule ist.
Mit diesen Voraussetzungen können Sie zunächst eine befristete Unterrichts- genehmigung erhalten. Im Befristungszeitraum müssen Sie berufsbegleitend eine waldorfspezifische, sonderpädagogische Zusatzausbildung absolvieren.
Näheres zu den geforderten Ausbildungsvoraussetzungen lesen Sie bitte in §6 der Ersatzschulverordnung
Die Zusatzausbildung wird in der Regel in Zusammenarbeit mit dem Institut für Heilpädagogische Lehrerbildung erworben

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